Die Richtlinie von Dyaco UK Ltd zu ethischen Geschäftspraktiken im Einkauf und Liefermanagement fasst Aspekte der aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich zusammen, darunter:
a) der Basiscode der Ethical Trading Initiative („ETI“)
b) die Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation („ILO“)
c) die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen
Die Position von Dyaco UK Ltd zu Fragen der sozialen Verantwortung im Einkauf und Liefermanagement wird im Folgenden ausführlich dargelegt. Der Lieferant und das Vertragspersonal werden von Dyaco verpflichtet, die folgenden Grundsätze einzuhalten (und dafür zu sorgen, dass ihre jeweiligen Lieferanten sich ebenfalls daran halten):
a) Die Mitarbeiter sollten frei wählen können, ob sie für den Lieferanten oder das Vertragspersonal arbeiten möchten
b) Den Mitarbeitern sollte es freistehen, den Lieferanten oder das Vertragspersonal nach Ablauf einer angemessenen Frist zu verlassen
c) Lieferanten und Vertragspersonal sollten keine Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Gefängnisarbeit leisten
Der Lieferant und das Vertragspersonal sollten anerkannte Arbeitsverhältnisse zu ihren Mitarbeitern aufbauen, die ihren nationalen Gesetzen und bewährten Verfahren entsprechen.
a) Der Lieferant und die Mitarbeiter des Vertragspersonals sollten einen leicht lesbaren Arbeitsvertrag mit besonderer Klarheit in Bezug auf das Lohnniveau erhalten
b) Falls die Arbeitnehmer nicht lesen können, sollte der Arbeitsvertrag von einem Gewerkschaftsvertreter oder einem anderen geeigneten Dritten gelesen und ihnen erklärt werden
c) Der Lieferant und das Vertragspersonal sollten nicht vermeiden, den Mitarbeitern ihre gesetzlichen oder vertraglichen Rechte einzuräumen
a) Der Lieferant und das Vertragspersonal sollten Mitarbeiter nicht daran hindern oder davon abhalten, einer Gewerkschaft beizutreten
b) Der Lieferant und die Mitarbeiter des Vertragspersonals sollten in der Lage sein, angemessene repräsentative Funktionen am Arbeitsplatz auszuüben
c) Der Lieferant und das Vertragspersonal sollten Mitarbeiter, die repräsentative Funktionen wahrnehmen, nicht diskriminieren
d) Wenn das Gesetz die Vereinigungsfreiheit und die Kollektivverhandlungen einschränkt, sollten der Lieferant und das Vertragspersonal alternative Vertretungsmöglichkeiten ermöglichen.
a) Löhne und Sozialleistungen sollten mindestens den Branchenstandards oder nationalen gesetzlichen Standards entsprechen. Die Löhne, die den Lieferanten und den Mitarbeitern des Vertragspersonals gezahlt werden, sollten mindestens ihren Grundbedürfnissen entsprechen
b) Weder der Lieferant noch das Vertragspersonal sollten Lohnabzüge vornehmen, es sei denn, dies ist nach nationalem Recht zulässig oder mit Genehmigung (ohne Zwang) des Arbeitnehmers
c) Der Lieferant und das Vertragspersonal sollten immer in bar und nicht in Form von Sachleistungen zahlen, z. B. Waren, Gutscheinen
Die Arbeitszeiten sollten den nationalen Gesetzen oder Industriestandards entsprechen
a) Von den Mitarbeitern des Lieferanten und des Vertragspersonals sollte nicht erwartet werden, dass sie regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten
b) Im Durchschnitt sollte den Mitarbeitern des Lieferanten und des Vertragspersonals etwa alle sieben Tage ein freier Tag gewährt werden
c) Der Lieferant und das Vertragspersonal sollten die Mitarbeiter nicht dazu drängen, Überstunden zu leisten; Überstunden sollten freiwillig sein und nicht regelmäßig verlangt werden; wenn Überstunden vom Lieferanten oder vom Vertragspersonal verlangt werden, sollten sie zu einem angemessenen Satz erstattet werden und sollten 72 Stunden pro Woche nicht überschreiten
a) Unter keinen Umständen dürfen der Lieferant oder das Vertragspersonal Mitarbeiter in irgendeiner Weise missbrauchen oder einschüchtern
b) Alle Disziplinarmaßnahmen sollten aufgezeichnet werden
c) Der Lieferant und das Vertragspersonal sollten über ein Beschwerde-/Beschwerdeverfahren verfügen, das klar und leicht verständlich ist und dem Mitarbeiter schriftlich mitgeteilt werden sollte
d) Für den Fall, dass der Lieferant oder die Mitarbeiter des Vertragspersonals nicht lesen können, sollte das Beschwerde-/Beschwerdeverfahren von einem Gewerkschaftsvertreter oder einem anderen geeigneten Dritten gelesen und ihnen erklärt werden
Der Lieferant und das Vertragspersonal sollten stets innerhalb der Gesetze und geltenden Vorschriften ihres Unternehmens- oder Wohnsitzlandes und aller Länder, in denen sie tätig sind, arbeiten und diese einhalten.
a) Der Lieferant und das Vertragspersonal sollten die Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit einem Vertreter der Geschäftsleitung übertragen
b) Der Lieferant und das Vertragspersonal sollten über angemessene Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien und -verfahren verfügen und diese sollten am Arbeitsplatz nachweisbar sein
c) Die Mitarbeiter des Lieferanten und des Vertragspersonals sollten in den Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien und -verfahren geschult werden
d) Der Lieferant und das Vertragspersonal sollten die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien überwachen
e) Der Lieferant und das Vertragspersonal sollten den Mitarbeitern (auf Kosten des Lieferanten) alle erforderlichen Gesundheits- und Sicherheitsausrüstungen zur Verfügung stellen, z. B. Handschuhe, Masken, Helme
f) Die Arbeitsbedingungen sollten angenehm und hygienisch sein
g) Der Lieferant und das Vertragspersonal sollten spezifische Gefahren, z. B. Substanzen oder Ausrüstung, identifizieren und Verfahren zur Risikominimierung implementieren
h) Der Lieferant und die Mitarbeiter des Vertragspersonals sollten Zugang zu sauberen Toiletten haben
i) Der Lieferant und die Mitarbeiter des Vertragspersonals sollten regelmäßig Pausen einlegen und mindestens Zugang zu Trinkwasser und Waschwasser haben
Dyaco UK Ltd (und damit Dyaco und die Kunden) sind grundsätzlich gegen den Einsatz von Kinderarbeit und sind der Ansicht, dass ihre langfristige Abschaffung letztlich im besten Interesse der Kinder liegt. Die Abschaffung der Kinderarbeit muss jedoch stets in einer Weise erfolgen, die dem Wohl der betroffenen Kinder entspricht. Der Lieferant und das Vertragspersonal sollten sicherstellen, dass sie und die Lieferanten ihrer Organisation Folgendes einhalten:
a) Entwicklung oder Teilnahme an Politiken und Programmen, die den Übergang von Kindern, bei denen Kinderarbeit festgestellt wird, vorsehen, um es ihnen zu ermöglichen, eine qualitativ hochwertige Bildung zu besuchen und dort zu bleiben, bis sie kein Kind mehr sind
b) Keine Beschäftigung von Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren in der Nacht oder unter gefährlichen Bedingungen
c) In jedem Fall muss die von der betreffenden Person getroffene Vorgehensweise im besten Interesse des Kindes sein, den Bestimmungen der ILO-Konvention 138 entsprechen und mit der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes vereinbar sein
In diesem Zusammenhang bezieht sich „Kind“ auf alle Personen unter 15 Jahren, es sei denn, die lokalen Gesetze über das Mindestalter schreiben ein höheres Alter für die Ausübung der Arbeit oder der Schulpflicht vor; in diesem Fall gilt das höhere Alter. „Junge Person“ bezieht sich auf jeden Arbeitnehmer, der das Alter eines Kindes, wie oben definiert, vollendet hat und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
Der Lieferant und das Vertragspersonal sollten eine Politik der Gleichheit aller am Arbeitsplatz verfolgen, ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Kaste, Religion, Nationalität, Alter, Geschlecht, Familienstand, sexueller Orientierung, Behinderung, Gewerkschaftszugehörigkeit oder politischer Zugehörigkeit.
Der Lieferant und das Vertragspersonal verlangen von den Mitarbeitern nicht, dass sie persönliche HIV/AIDS-Informationen preisgeben.
Wenn HIV/AIDS am Standort des Lieferanten ein erhebliches Problem darstellt, sollten die Lieferanten die Arbeitnehmer über das HIV/AIDS-Risiko aufklären und ihnen bei Bedarf den Zugang zu Behandlungen und Medikamenten erleichtern. Darüber hinaus sollten Lieferanten keine Diskriminierung von Arbeitnehmern tolerieren, die HIV-positiv sind oder als HIV-positiv wahrgenommen werden oder mit AIDS leben
Der Lieferant und das Vertragspersonal dürfen nicht verlangen, dass Mitarbeiter obligatorischen HIV/AIDS-Tests unterzogen werden
Darüber hinaus hat Dyaco Mindesterwartungen in Bezug auf die Umweltverträglichkeit geschaffen. Daher werden Lieferanten und Vertragspersonal gebeten, bei der Lieferung von Waren und Dienstleistungen an Dyaco-Lieferanten darauf zu achten, dass ihre negativen Auswirkungen auf die Umwelt so gering wie möglich gehalten werden, und sollten in der Lage sein:
a) Einhaltung aller Umweltgesetze, -vorschriften und aller lokalen Gesetze, um den Umweltschutz zu erleichtern.
b) Über ein Verfahren zu verfügen, das die Einhaltung der lokalen Vorschriften gewährleistet, einschließlich derjenigen, die sich auf die Handhabung, das Recycling sowie die Beseitigung und Entsorgung gefährlicher Materialien beziehen.
c) Sorge um die Umwelt zu haben und einen Aktionsplan zur Verringerung der Auswirkungen des Unternehmens zu erstellen (z. B. Programm zur Reduzierung des Energieverbrauchs, Abfallwirtschaft und Recycling)
d) aktiv an der Verbesserung der Umwelt zu arbeiten und proaktiv alle Initiativen zu verfolgen, die zu dieser Verbesserung führen.
e) Um die Auswirkungen auf die Umwelt zu messen und Ziele festzulegen, um diese Auswirkungen zu verringern/die Leistung zu verbessern
Mit Abschluss des Vertrags erklärt sich der Lieferant damit einverstanden, an die in dieser Erklärung dargelegten Grundsätze gebunden zu sein.
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